Tätigkeitsbereiche › Familienrecht
Familienrecht
Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt; Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
- Ablauf
- 3 Schritte
- Unterlagen
- 3 Unterlagen
- Sprachen
- TR · EN · DE · RU
Faaliyet alanları, uzmanlık anlamına gelmemek üzere bilgilendirme amacıyla sunulmuştur.Die Tätigkeitsbereiche dienen der Information und bedeuten keine Spezialisierung.
Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung gilt in der Türkei nicht automatisch; für die Eintragung ins Personenstandsregister ist eine Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung nötig. Im Erstgespräch halten wir Art der Entscheidung, Unterlagen und Dauer auf einer Seite fest.
Bearbeitete Angelegenheiten: einvernehmliche und streitige Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Auseinandersetzung des Güterstands, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
AAblauf
Wie läuft das Verfahren?
- ErstgesprächDie Unterlagen werden geprüft; Weg, Dauer und Kostenpunkte werden in der gewählten Sprache auf einer Seite festgehalten.
- Antrag und UrkundenDie Klageschrift wird erstellt; das ausländische Urteil wird mit Apostille und Übersetzung beigefügt.
- Verhandlung und EintragungKurze Zusammenfassung nach der Verhandlung; die rechtskräftige Entscheidung wird eingetragen.
B · Unterlagen
Für das Erstgespräch hilfreich
- 01Heirats- und Personenstandsunterlagen
- 02Ausländisches Urteil mit Rechtskraftvermerk
- 03Apostille und beglaubigte Übersetzung für im Ausland ausgestellte Urkunden
CAnwälte
Anwälte in diesem Bereich
| Anwalt | Zulassung | TR | EN | DE | RU |
|---|---|---|---|---|---|
| Av. Dr. Jonas KernRechtsanwaltskammer Antalya · 00002 (örnek) | 2011 | – | |||
| Av. Derya AlkanRechtsanwaltskammer Antalya · 00003 (örnek) | 2014 | – |